Sonntag, 28. Juli 2013

GUSTL MOLLATH und die BAJUWAREN-JUSTIZ

GUSTL MOLLATH 
und die BAJUWAREN-JUSTIZ

Gestern, auf der "Freiheit-für-Gustl-Mollath-Demo" in Nürnberg, habe ich mir die Frage gestellt, ob Gustl Mollath wohl schon längst ein freier Mann wäre, wenn er früher nicht die Waldorfschule besucht hätte - denn dort darf jeder Schüler tun und lassen was er will. Und so funktioniert dann auch sein späteres Leben: Rosinen aus dem Kuchen rauspicken - zuminest so lange es die anderen zulassen. Tun sie aber irgendwann mal nicht mehr.


So hielt es Gustl Mollath, vor 7 Jahren, als gar nicht für wichtig, die beiden, vom Gericht einberaumten, ambulanten psychologischen Untersuchungen wahrzunehmen. Stattdessen machte er auf unzurechnungsfähig und entging somit einem Strafurteil. Aber zu welchem Preis? Denn mit den impliziten Konsequenzen hatte er niemals gerechnet - zumindest nicht in diesem tragischen Ausmaß: Unterbringung in einer Psychiatrie, wegen Gemeingefährlichkeit - auf Lebenszeit. Da hatte sich sein pfiffiger Rechtsberater wohl verpokert, denn bei den beiden Psycho-Terminen sollte lediglich geklärt werden, ob und warum Mollath seiner Frau an die Gurgel und Autoräder ging - und eventuell auch, ob er eine Gefahr für die Menschheit und den Planeten darstelle. Tut er aber niemals nicht. Höchstens 1 Jahr Gefängnis wäre bei reumütigem Geständnis heraus gekommen - und dann ausgesetzt zur Bewährung, in 2. Instanz.


 Ab da ist dann alles nur noch dumm gelaufen für den, damals endvierziger, Gustl Mollath. Denn das wahre Leben ist leider keine Waldorfschule - es ist das untergeordnete Steinchen-sein in einem Mosaik, das andauernd vom allmächtigen Schleifer bearbeitet wird. Und dieser Schleifer - in diesem Falle die Bayerische Justiz - ist ein ziemlich masochistischer Adept von falsch verstandener Demokratie, welche ja eh nur da sei, um das Volk im Namen des Volkes, zum angeblichen Wohle des Volkes, mit rechtlichen Mitteln niederzuknüppeln. So auch im Falle Mollath's. Da will das Gericht dem Volke jetzt überdeutlich und nachträglich zeigen, bei wem der absolute und ultimative Hammer hängt: Eine Bajuwaren-Justiz bescheißt man nicht ungestraft - und schon gar nicht im burschenschaftlich dominierten Franken!


Nun aber sollte es allmählich reichen, denn Gustl Mollath hat verstanden. Und eine tatsächliche Gemeingefährlichkeit ist niemals von ihm ausgegangen. Spätestens nach einem halben Jahr, also vor 6,5 Jahren schon, hätte er als therapiert entlassen werden können - und erst recht dann, als seine Vorwürfe gegen die kriminellen Machenschaften der Hypobank bestätigt wurden. Es ist ein handfester Skandal! 


Dass Mollath selber die Hypobank, wegen seiner eigenen, nicht mehr tilgbaren 40.000 € Schulden, ursprünglich nur ein bisschen hatte erpressen wollen, sei so dahingestellt. Fakt ist: Gustl Mollath prangerte dann als erster öffentlich die Schwarzgeldschieberei dieser Bank an, in deren dubiosen Machenschaften auch seine Ehefrau involviert war. Die goldene Schlitzohr-Regel räumt nämlich ein: Der Geprellte darf den Bescheißer anpissen! Nur sollte er vorsichtshalber ganz genau seine eigene Hebellänge mit der des Kontrahenten vergleichen - oder noch besser, sich erst gar nicht erwischen lassen. Daher empfehle ich bei Geldnot immer: Bankraub nur am Nikolaustag.

Fazit: Der Fall Mollath hat uns allen gezeigt, dass die Bajuwaren-Justiz, in ihrem innersten Kern, noch immer die Peitsche eines retrograden Agrarstaates geblieben ist - auch wenn Aliens hier BMW's und AUDI's bauen.
Darum rate ich dem blauweißen Freistaat: Lass Gustl Mollath jetzt endlich frei - noch bevor die ganze Welt checkt, dass Auschwitz gleich neben Wagners grünem Hügel in Bayreuth, heimlich wieder aufgebaut wird!

J.A.